IPPC/ISPM 15-Standard

Ihr Profi für IPPC/ISPM 15-Behandlungen für Sachsen, Sachsen-Anhalt & Thüringen

Wenn es um den internationalen Warenverkehr geht, führt kein Weg am IPPC/ISPM 15 Standard vorbei. Exportierende Unternehmen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen brauchen einen Partner, der die Anforderungen kennt und zuverlässig umsetzt. Als erfahrener Spezialist für die Behandlung und Kennzeichnung von Paletten nach internationalen Pflanzenschutzvorgaben bieten wir Ihnen rechtssichere Lösungen auf höchstem Qualitätsniveau. Ob Einzelstück oder Serienproduktion: Bei uns erhalten Sie IPPC/ISPM 15-konforme Paletten, die sofort für den Export bereit sind. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, kurzen Wegen und einem Service, der sich an den Bedürfnissen der Logistikbranche orientiert.

Wann benötigen Sie Paletten nach ISPM 15-Standard?

Sobald Sie Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union exportieren, sind Paletten nach dem ISPM 15-Standard Pflicht. Dieser gilt für Verpackungsmaterial aus Vollholz mit einer Dicke von mehr als 6 mm, also typischerweise für Transportkisten, Exportverpackungen, Sonderpaletten oder klassische Paletten. Viele Staaten verlangen eine entsprechende Behandlung, um die Einschleppung von Holzschädlingen zu verhindern. Fehlt diese, kann es zu Verzögerungen, Rücksendungen oder hohen Zusatzkosten kommen. Mit unseren fachgerecht behandelten Paletten erfüllen Sie alle internationalen Vorschriften. So bringen Sie Ihre Ware reibungslos über jede Grenze und vermeiden unnötige Risiken im Exportgeschäft.

 

Unsere IPPC/ISPM 15 Paletten sind geeignet für:

  • Internationale Lkw-Transporte
  • Seetransport in Containern
  • Luftfracht-Versand

 

Und finden unter anderem in folgenden Bereichen Einsatz:

  • Industrie & Maschinenbau
  • Logistik & Spedition
  • Großhandel & Exporthandel

 

 

Für diese Länder sind unsere ISPM 15 Paletten nutzbar

Unsere ISPM 15 Paletten sind weltweit einsetzbar und erfüllen die Anforderungen für den Warenverkehr in allen Ländern, die den IPPC-Standard anwenden. Über 180 Staaten haben den ISPM 15 Standard bereits anerkannt, darunter wichtige Exportländer wie:

  • USA
  • Kanada
  • China
  • Indien
  • Australien
  • Vereinigtes Königreich (UK)

Eine offizielle Länderliste informiert darüber, in welchen Ländern die Regelung gilt.

Wie läuft die Holzbehandlung nach IPPC/ISPM 15 bei Rentport ab?

Bei Rentport ist der gesamte Ablauf der normgerechten Wärmebehandlung präzise organisiert, von der Vorbereitung über die Hitzebehandlung bis hin zur Kennzeichnung mit dem offiziellen IPPC Stempel.

 

Ablauf der Wärmebehandlung

Die Hitzebehandlung erfolgt in speziell eingerichteten Kammern, in denen das Holz eine Kerntemperatur von mindestens 56 °C über einen Zeitraum von 30 Minuten erreicht. Dieser Prozess ist Voraussetzung für den IPPC/ISPM 15 Standard und wird lückenlos dokumentiert. Durch die präzise Steuerung garantieren wir eine gleichmäßige Behandlung aller Holzbestandteile.

 

Kennzeichnung mit IPPC-Stempel

Nach erfolgreicher Hitzebehandlung erhält jede Palette eine offizielle Kennzeichnung mit dem IPPC-Stempel, als sichtbarer Nachweis für die konforme Behandlung gemäß IPPC/ISPM 15 Standard. Diese Kennzeichnung enthält:

  1. IPPC-Symbol
  2. Ländercode
  3. Registriernummer unseres zertifizierten Betriebs
  4. Behandlungscode HT (= Heat Treatment, auf Deutsch: Hitzebehandlung)

Wichtig: Die Markierung muss dauerhaft, nicht entfernbar und gut lesbar auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung angebracht sein. Nur so wird sie international anerkannt und vom Zoll problemlos akzeptiert.

 

Gültigkeit der Behandlung

Die einmal durchgeführte Hitzebehandlung nach dem IPPC/ISPM 15 Standard ist dauerhaft gültig, ein Ablaufdatum gibt es nicht. Wichtig ist nur, dass die Markierung gut lesbar bleibt und die Palette in ihrem ursprünglichen Zustand verwendet wird. So bleibt Ihre Exportverpackung uneingeschränkt einsetzbar.

Was bedeutet der IPPC/ISPM 15?

Die Begriffe IPPC und ISPM 15 sind im internationalen Warenverkehr rund um Paletten und Holzverpackungen weit verbreitet. Doch was genau verbirgt sich dahinter und worin unterscheiden sich diese beiden Begriffe eigentlich? Im Folgenden zeigen wir Ihnen kurz, warum diese Standards im internationalen Warenverkehr eine so wichtige Rolle spielen.

 

Was ist IPPC?

Die IPPC (International Plant Protection Convention) ist ein internationales Abkommen zum Schutz von Pflanzen vor der Verbreitung von Schädlingen. Sie wurde 1951 unter dem Dach der FAO gegründet und zählt heute über 180 Mitgliedsstaaten. Ziel ist es, den internationalen Handel sicherer zu machen, durch einheitliche, pflanzenschutzrechtliche Regelungen. Die IPPC selbst ist also das übergeordnete Abkommen, ISPM 15 ist lediglich einer der Standards. Neben ISPM Nr. 15 veröffentlicht die IPPC viele weitere Standards (ISPM 1–40+), etwa zu Inspektionsverfahren, Risikobewertungen oder Zertifizierungen im Agrarhandel. Wer ISPM 15 erfüllt, handelt also gemäß IPPC, aber die IPPC ist weit mehr als nur dieser eine Standard.

 

Der ISPM-Standard Nr. 15

Der ISPM Nr. 15 (Internationaler Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen Nr. 15) ist ein international anerkannter Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen. Er legt weltweit verbindliche Vorgaben für Verpackungen aus Vollholz im Export fest. Ziel ist es, die Verbreitung von Schadorganismen über Holzverpackungen im internationalen Handel zu verhindern. Hierzu schreibt der Standard bestimmte Behandlungen (z. B. Hitzebehandlung) und eine einheitliche Markierung vor. Nur so behandelte und gekennzeichnete Paletten und Kisten dürfen gemäß ISPM 15 im weltweiten Warenverkehr eingesetzt werden – für einen sicheren, reibungslosen und pflanzenschutzkonformen Export. 

Jetzt vom EPAL-Experten beraten lassen!

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Unsere Experten beraten Sie gerne individuell bei allen Fragen rund um das Thema IPPC/ISPM 15-Standard. 

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E-Mail info(at)rentport.de